
10er Karte
Vertragsbedingungen der 10er-Karten
1. Die 10er-Karten berechtigen den Erwerber zur Teilnahme an 10 Kurs-Stunden im majema Dancecenter. Es gilt der aktuelle Kursplan. Ausgenommen sind Paartanzkurse.
2. Die Karte ist zeitlich unbegrenzt gültig und hat kein Ablaufdatum.
3. Die 10er-Karte ist namentlich gebunden. Wurde die Karte noch nicht vollständig eingelöst, kann sie durch eine Bearbeitungsgebühr von 3,- € auf einen anderen Namen umgeschrieben werden
4. Bei Verlust der 10er-Karte werden die noch offenen Stunden weder erstattet, noch gutgeschrieben.
5. Die Bezahlung der 10er-Karte erfolgt im Vorhinein in bar oder per Lastschrift.
6. Auf die aktuell geltenden AGB´en der majema GmbH & Co. KG wird Bezug genommen. Diese gelten auch im Rahmen der Teilnahme an Kursen mit den 10er-Karten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden AGB sind Bestandteil des Unterrichtsvertrages, der zwischen dem majema dancecenter und Unterzeichner/Teilnehmer (gesetzlicher Vertreter) geschlossen wurde.
Allgemeines
1. Der Teilnehmer bestätig, dass er sportgesund ist.
2. In den Unterrichtsräumen ist das Rauchen und Essen nicht gestattet.
3. Änderungen in Bezug auf Adresse und Bankverbindung sind der Tanzschule unverzüglich mitzuteilen.
Unterricht
1. Der Unterricht erfolgt in Gruppen; die Mindestdauer einer Kurseinheit beträgt 55 min.
2. Bei Ausfall des Unterrichtsbetriebes aus wichtigen Gründen, insbesondere wegen besonderen Veranstaltungen oder Vorführungen oder Krankheit des Lehrers, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des vereinbarten Honorars.
Die ausgefallenen Stunden werden nach Möglichkeit zu einem von der Tanzschule gewählten Zeitpunkt nachgeholt.
3. Die Auswahl der Lehrkräfte und der Unterrichtsräume obliegt allein dem majema dancecenter.
4. Die Zahlungsverpflichtung ist von der tatsächlichen Teilnahme des Teilnehmers und den Kursen nicht abhängig, sondern beruht darauf, dass die Tanzschule die Möglichkeit einer Teilnahme einräumt und hierfür Lehrkräfte und Räumlichkeiten stellt.
5. An gesetzlichen Feiertagen und während der nordrheinwestfälischen Schulferien findet kein Unterricht statt. Der vereinbarte Betrag ist durchgängig weiterzuzahlen.
Die dadurch ausfallenden Stunden sind in der Beitragskalkulation der Tanzschule
berücksichtigt.
6. Wer anderweitig Kurse im Bereich der modernen Tänze (artverwandte Tänze) im Einzugsgebiet Dortmund/Unna gibt, ist nicht berechtigt an den Kursen der Tanzschule teilzunehmen. Ausnahmeregelungen, die unter gemeinschaftlicher Einwilligung der Tanzschulinhaber getroffen werden, bleiben hiervon unberührt. Ferner sind Ausnahmeregelungen schriftlich zu dokumentieren.
Honorar
1. Der unterzeichnetet und eingereichte Vertrag verpflichtet zur Leistung der vollen Kursbeiträge, die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergeben. Diese werden per Lastschrift eingezogen.
2. Der Anbieter ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Betriebskosten oder Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen.
3. Für Rücklastschriften der Bank ist eine Gebühr von jeweils 6.- € zu zahlen.
Terminänderungen
1. Eventuelle Änderungen der Angebote und Termine, bleiben der Tanzschule vorbehalten.
10er Karten
1. Eine 10er Karte ermächtigt ihren Besitzer an entsprechend vielen Unterrichtseinheiten teilzunehmen, wie auf der Karte, von einer dem Tanzschulpersonal angehörigen Person, eingetragen wurde. Die 10er Karte ist unbefristet gültig.
Schadensrecht
1. Für selbst verschuldete Unfälle, die der Teilnehmer während des Unterrichtes oder in den Räumlichkeiten der Tanzschule erleidet, haftet die Tanzschule nicht.
2. Für Sachschaden haftet die Tanzschule nur bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten bis zu einer Schadensgrenze von 1000.- € pro Schadensfall. Für eventuell beschädigte oder abhandengekommene Garderobe oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen
3. Die Ausübung des Tanzens bzw. die je nach gebuchtem Kurs ausgeübte Betätigung geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule bzw. dem Tanzschulpersonal verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Der vorgenannte Haftungsauschluss gilt ebenfalls für die Erfüllungsgehilfen des majema dancecenters.
Urheberrecht
1. Die Choreographien des majema dancecenters und die speziellen Musik-Mixe unterliegen dem Urherberrecht (es ist das geistige Eigentum der Choregraphen/ Coaches). Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die erlernten Schritte und Choreographien, auch nicht teilweise, an Dritte weiterzugeben. Bei Verstoß wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 5000.- € erhoben. Aufführungen der erlernten Choreographien sind nur in Verbindung mit der Tanzschule und deren Erlaubnis möglich.
2. Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten unterliegen dem Datenschutz, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
3. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars, gestattet das Mitglied die Veröffentlichung des von ihm gefertigten Foto- und Videomaterials zu tanzschuleigenen Werbezwecken, welches u.a. bei Veranstaltungen und Auftritten der majema dancecenter GmbH & Co. KG aufgezeichnet wird. Die Verwendung wird honorarfrei gestattet.
Die Rechte an Film- und Fotomaterial gehen in den Besitz der Tanzschule über.
Sonstiges
1. Verstöße gegen die AGB berechtigen die Tanzschule zur außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsvertrages.
2. Vorsätzlich falsch gemachte Angaben zu den Kontaktdaten und der Bankverbindung, sowie arglistiges Verschweigen sonstiger Umstände können das majema dancecenter berechtigen, den Antrag auf Mitgliedschaft zu versagen bzw. die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft und somit des Vertrages auszusprechen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Jede Änderung bedarf der schriftlichen Form.
Mündliche Abreden sind unwirksam.
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majema GmbH & Co. KG
Glückaufsegenstr. 82
44265 Dortmund
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Geschäftsführer: Mario Saldaña
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